1. Während einer „Fünfminutenpause“
verbleibt die Klasse im Klassenraum, wenn nicht von der
Lehrerin/dem Lehrer
eine andere
Anordnung getroffen wird.
2. In der großen Pause werden alle
Klassenräume, Fachräume und Treppenflure verschlossen. Die Lehrer
verlassen als
Letzte den Aufgang.
3. Unser Schulgelände teilt sich in
vier verschiedene Pausenzonen:
a) Spielhof
b) Innenhof (
Kein Fußball! )
c) Hartplatz /
Sportplatz
d) Aula ( Nur für
das Gymnasium)
4. Die Grundschüler sind in den
Pausen draußen.
Ausnahmen:
Regenpause - Aufenthalt in der Aula, bzw. mit entsprechender
Kleidung auf dem Innenhof. Der
Spielhof ist
geschlossen.
5. Beim 1. Gong finden sich alle
Kinder am vereinbarten Treffpunkt ein.
6. Es ist nicht erlaubt, das
Schulgelände während der täglichen Unterrichtszeit zu verlassen.
Ausnahmen
verantwortet die zuständige Lehrkraft.
7. Bei Früh- und Spätaufsicht halten
sich die Kinder ausschließlich in der Aula auf.
8. Die Aufsicht der Lehrer beginnt
und endet mit dem 1. Pausenzeichen. Um 13.00 Uhr erklingt kein
Gong!
IV. Sonstige Regelungen
1. Es ist verboten, Schusswaffen
jeder Art, Messer usw. in die Schule mitzubringen (Erlass d. MK v.
29.07.1977) ;
Bekanntgabe zu
Beginn eines jeden Schuljahres.
2. Weder Geld noch sonstige
Wertgegenstände sollten in die Schule mitgebracht werden.
3. Fundsachen werden der
Hausmeisterin übergeben.
4. Das Mobiliar und die von der
Schule zur Verfügung gestellten Lehrmittel sind sorgsam zu
behandeln.
5. Jeder ist für das passende
Schulgestühl mitverantwortlich.
6. Jacken und Mäntel werden vor dem
Klassenraum aufgehängt.
7. Fahrräder sind vor der Schule, in
den dafür vorgesehenen Fahrradständern, abzustellen.
Anmerkung:
Eltern sollten verantwortungsbewusst handeln! Wir empfehlen die
Benutzung des verkehrssicheren
Fahrrades erst
nach bestandener Radfahrprüfung und nur bei besonders weiten
Schulwegen.
V. Handhabung
1. Die Kinder sind vom
Klassenlehrer/ innen über Inhalt und Einhaltung der Hausordnung
wiederholt zu belehren. Die
Belehrung ist im
Klassenbuch nachzuweisen.
2. Die Eltern der Erstklässler sind
zu Beginn des Schuljahres von der Hausordnung in Kenntnis zu
setzen (1.
Elternabend!).
3. Die Hausordnung befindet sich im
Vorspann des Klassenbuches.