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                                                                                                          Stand: 08 / 2009

 

Hausordnung der F-E-S

 
I. Schulbeginn / Unterrichtsbeginn
1. Die Schule ist ab 7.45 Uhr für alle Schüler geöffnet. Ab 8.00 Uhr beginnt die Frühaufsicht im Rahmen der      
    Verlässlichen Grundschule.
2. Um 8.10 Uhr (1. Gong) gehen die Schüler/innen zum Unterricht, beim 2. Gong müssen alle im Klassenraum sein.
 
II. Unterrichtsschluss / Schulschluss
Klassen 1/2
Für die Kinder, die in der Betreuung der Verlässlichen Grundschule angemeldet sind,
endet die Schulzeit um 13.00 Uhr,
ohne Betreuung (Verzicht der Eltern auf Betreuung) um 12.00 Uhr ( Unterrichtsschluss 11.45 Uhr),
an einem Tag und bei Zusatzangeboten  um 13.00 Uhr (Unterrichtsschluss 12.45 Uhr).
 
Klassen 3/4
Schulschluss: 13.00 Uhr,
Unterrichtsschluss: 12.45 Uhr,
bei Zusatzangeboten: 13.35 Uhr.
 
III. Pausenordnung
 
1. Während einer „Fünfminutenpause“ verbleibt die Klasse im Klassenraum, wenn nicht von der Lehrerin/dem Lehrer
    eine andere Anordnung getroffen wird.
 
2. In der großen Pause werden alle Klassenräume, Fachräume und Treppenflure verschlossen. Die Lehrer
    verlassen als Letzte den Aufgang.
 
3. Unser Schulgelände teilt sich in vier verschiedene Pausenzonen:
    a) Spielhof
    b) Innenhof ( Kein Fußball! )
    c) Hartplatz / Sportplatz
    d) Aula ( Nur für das Gymnasium)
 
4. Die Grundschüler sind in den Pausen draußen.
    Ausnahmen: Regenpause - Aufenthalt in der Aula, bzw. mit entsprechender Kleidung auf dem Innenhof. Der
    Spielhof ist geschlossen.
 
5. Beim 1. Gong finden sich alle Kinder am vereinbarten Treffpunkt ein.
 
6. Es ist nicht erlaubt, das Schulgelände während der täglichen Unterrichtszeit zu verlassen. Ausnahmen
     verantwortet die zuständige Lehrkraft.
 
7. Bei Früh- und Spätaufsicht halten sich die Kinder ausschließlich in der Aula auf.
 
8. Die Aufsicht der Lehrer beginnt und endet mit dem 1. Pausenzeichen. Um 13.00 Uhr erklingt kein Gong!
 
IV. Sonstige Regelungen
 
1. Es ist verboten, Schusswaffen jeder Art, Messer usw. in die Schule mitzubringen (Erlass d. MK v. 29.07.1977) ;  
    Bekanntgabe zu Beginn eines jeden Schuljahres.
 
2. Weder Geld noch sonstige Wertgegenstände sollten in die Schule mitgebracht werden.
 
3. Fundsachen werden der Hausmeisterin übergeben.
 
4. Das Mobiliar und die von der Schule zur Verfügung gestellten Lehrmittel sind sorgsam zu behandeln.
 
5. Jeder ist für das passende Schulgestühl mitverantwortlich.
 
6. Jacken und Mäntel werden vor dem Klassenraum aufgehängt.
 
7. Fahrräder sind vor der Schule, in den dafür vorgesehenen Fahrradständern, abzustellen.
    Anmerkung:  Eltern sollten verantwortungsbewusst handeln! Wir empfehlen die Benutzung des verkehrssicheren
    Fahrrades erst nach bestandener Radfahrprüfung und nur bei besonders weiten Schulwegen.
 
V. Handhabung
 
1. Die Kinder sind vom Klassenlehrer/ innen über Inhalt und Einhaltung der Hausordnung wiederholt zu belehren. Die
    Belehrung ist im Klassenbuch nachzuweisen.
 
2. Die Eltern der Erstklässler sind zu Beginn des Schuljahres von der Hausordnung in Kenntnis zu setzen (1.
    Elternabend!).
 
3. Die Hausordnung befindet sich im Vorspann des Klassenbuches.
 
Geändert 09.06.2009
 
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